Freier Zugang zu Fahrzeugdaten rechtskräftig

Meilenstein für fairen Wettbewerb bei Fahrzeugdaten im Reparaturmarkt: Kfz-Betriebe dürfen die Fahrzeugdiagnose, -reparatur und -wartung zweifelsfrei ohne herstellerspezifische Einschränkungen über die On-Board-Diagnose (OBD)-Schnittstelle durchführen.

„Werkstätten können ab sofort rechtssicher, umfassend und ohne Wenn und Aber auf Reparatur- und Wartungsinformationen zugreifen.“
Dr. Kurt-Christian Scheel
Hauptgeschäftsführer des ZDK

Der Zugang zur OBD-Schnittstelle und somit zum Fahrzeugsystem ist für Reparaturbetriebe elementar, da nur durch einen freien Zugang die Diagnose, Wartung und Reparatur moderner Fahrzeuge erst ermöglicht wird und somit einen fairen und potenziell kostendämpfenden Wettbewerb im Kfz-Gewerbe sicherstellt.

Wir stehen aktuell vor vielen Herausforderungen bedingt durch die Transformationen des Automobilsektors, bei denen die Autofahrer nicht abgehängt werden dürfen“, sagt Dr. Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Mit diesem Urteil bestätigt das OLG Köln, dass bezahlbare Mobilität für Verbraucher und die damit verbundenen Dienstleistungen durch unsere Kfz-Betriebe, wie die Reparatur und Wartung ein hohes gesellschaftliches Gut sind, erläutert Dr. Scheel.

„Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal,“ so Dr. Scheel, „Werkstätten können ab sofort rechtssicher, umfassend und ohne Wenn und Aber auf Reparatur- und Wartungsinformationen zugreifen. Der freie Wettbewerb stellt nicht nur die Grundvoraussetzung der betrieblichen Existenz freier Werkstätten dar. Ein fairer Datenzugang ist auch die Voraussetzung für eine freie und uneingeschränkte Angebotsauswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Stellantis hatte Revision eingelegt, nachdem das Landgericht Köln im April 2024 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt hatte, wonach herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zum OBD-Port als rechtswidrig eingestuft wurden. Diese Revision wurde vom OLG Köln abgewiesen.