EuGH entscheidet zugunsten freier Werkstätten
Autohersteller dürfen den Zugang zu Reparaturinformationen nicht erschweren. Das hat nun der EuGH entschieden und damit die Rechte freier Werkstätten gestärkt.
Im Streit um den freien Zugang zu Reparaturinformationen der Fahrzeughersteller hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun im Sinne der freien Werkstätten entschieden. Unabhängige Wirtschaftsakteure müssen dem Urteil zufolge uneingeschränkten Zugang zu den Informationen erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lieferkette auf dem Markt der Fahrzeugreparatur und ‑wartung erforderlich sind. Eine Einschränkung, etwa durch vom Hersteller festgelegte Bedingungen, würde zu einem Rückgang des Wettbewerbs führen und zu einer verringerten Auswahl der Verbraucher führen.
Hintergrund ist ein langer, branchenweiter Streit um den Zugang zu den Fahrzeugdaten. Die Autobauer erschweren freien Werkstätten zunehmend den Zugriff auf die im Auto hinterlegten Informationen, etwa auf den Fehlerspeicher der Bordelektronik. Häufig verlangen sie von Kfz-Betrieben, die nicht zum eigenen Händler- oder Service-Netz zählen, Lizenzgebühren oder eine Anbindung an eigene Server während des Reparaturvorgangs.
In einem Musterverfahren haben die Werkstattkette ATU sowie der Autoglas-Spezialist Carglass nun gemeinsam geklagt. Letzterer begrüßte die Entscheidung des Gerichts als Stärkung fairer und ausgeglichener Wettbewerbsbedingungen auf dem Kfz-Servicemarkt. Konkret ging es in dem Urteil um das Gebaren des italienischen Autoherstellers FCA Italy SpA, Carglass erwartet allerdings, dass alle Fahrzeughersteller jetzt die Auslegung der Vorschriften durch den EuGH respektieren und alle Beschränkungen des Zugriffs sofort beseitigen.
ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel sagt: „Das Urteil ist
im Sinne der Kunden, weil herstellerübergreifende harmonisierte
Lösungen für den sicheren Zugang zu Fahrzeug-Informationen gut für die
Fahrzeugsicherheit sind und einen fairen Wettbewerb für die
Fahrzeugreparatur ermöglichen. Deswegen fordern wir eine schnelle
sektorspezifische Gesetzgebung für den Zugang zu Fahrzeugdaten. In einer
solchen Regulierung können geeignete Maßnahmen geschaffen werden, die
unter Einhaltung höchstmöglicher Schutzvorgaben einen fairen Wettbewerb
im Reparaturmarkt ermöglichen.“