IFL TeMi 22/23: Tesla-Arbeitszeitrichtwerte-aktueller Stand 19.12.2023
Tesla-Arbeitszeitrichtwerte – Aktueller Stand (19.12.2023): Vollständige und somit fachgerechte Kalkulationen und Sachverständigengutachten auch ohne „Herstellervorgaben“ möglich.
Mit der Technischen IFL-Mitteilung Nr. 20-2023 „Tesla-Arbeitszeitrichtwerte – Aktueller Stand (01.12.2023)“ hat die IFL gemeinsam mit dem Datenlieferant SOLERA Audatex AUTOonline über den aktuellen Stand der Datenpflege innerhalb des Systems für Arbeiten an Fahrzeugen des Herstellers informiert. Weiterhin wurde die eigentliche Problematik dargestellt und eine „temporäre Lösung“ für die Anwender vorgestellt.
Die DAT teilt der IFL auf Anfrage mit, dass im DAT-System ausschließlich die von TESLA offiziell veröffentlichen FRT-Arbeitswerte hinterlegt sind, welche lt. TESLA allerdings nicht vollumfänglich für die Unfallschadeninstandsetzung geeignet sind. TESLA hat die kurzfristige Bereitstellung spezifischer Arbeitswerte für die Instandsetzung von Unfallschäden in Aussicht gestellt, welche selbstverständlich umgehend nach der Veröffentlichung durch TESLA, zusätzlich zu den FRT-Arbeitszeiten, im DAT-System kalkulierbar sein werden.
Ein finales Ergebnis ist aufgrund der Komplexität des Themas voraussichtlich nicht vor Februar 2024 zu erwarten. Deshalb haben wir uns gemeinsam mit den Kalkulationssystemanbietern dazu entschieden, nochmals auf die gemeinsam abgestimmte Stellungnahme des IFL-Konsortiums „Datenlieferanten“ aus der Technischen IFL-Mitteilung 5-2022 zu verweisen. In dieser Stellungnahme (siehe nachfolgend) erläutern wir, was es genau mit den sogenannten Arbeitszeitrichtwerten der Fahrzeughersteller und Importeure auf sich hat und wie die Nutzer der unterschiedlichen Kalkulationssysteme damit umgehen sollten. Die IFL empfiehlt daher, realistische, tatsächlich angefallene Reparaturzeiten für ausgeführte Arbeiten abzurechnen und zu dokumentieren.
Die IFL Technische Mitteilung 22/2023 können Sie >hier< herunterladen.