IFL-Liste „Frei wählbare Arbeitspositionen

Die IFL-Liste „Frei wählbare Arbeitspositionen“ dient den Werkstätten und Sachverständigen als ergänzende Hilfestellung zur vollständigen und fachgerechten Kalkulation von Unfallschäden.

Die IFL (Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V.) hat eine aktualisierte Liste der frei wählbaren Arbeitspositionen erstellt, da Prüfberichte der Versicherer die Werkstätten sowie auch die Kfz-Sachverständigen enorm beschäftigen. Zweifelt der Versicherer anhand seines Prüfberichtes Positionen der Reparaturrechnung an, darf der Geschädigte den ursprünglich involvierten Kfz-Sachverständigen mit einer Stellungnahme beauftragen.

In diesem Zusammenhang findet sich auf der IFL-Liste „Frei wählbare Arbeitspositionen“ die Arbeitsposition 69 „Bearbeitungsaufwand für ungerechtfertigte Kürzungen“. Die Kosten für die Erarbeitung einer Stellungnahme sind vom Schädiger zu ersetzen.