Zugang zu Wartungs- und Reparaturinformationen
In den letzten Monaten häufen sich die Anfragen, ob freie Karosseriefachbetriebe eine Unfallreparatur an Fahrzeugen der Marke Tesla durchführen dürfen und ob technische Informationen und Ersatzteile für die Marke zur Verfügung stehen.
Generell gilt:
Alle Karosseriefachbetriebe, die
über einen fachkundigen Mitarbeiter für Arbeiten an HV-Fahrzeugen (Nach
DGUV Information 200-005 /bzw. 209-093 [ab Frühjahr 2021]) verfügen,
können Hochvoltfahrzeuge instandsetzen und warten.
Technische Informationen:
Problematisch war
bisher der Zugang zu technischen Informationen und Ersatzteilen der
Marke Tesla. Aufgrund zahlreicher Beschwerden, die bei der Europäischen
Kommission eingereicht wurden, hat Tesla sich dem Druck gebeugt und zum
Jahreswechsel seine Plattform für Reparatur- und Wartungsinformationen
auch für freie Fachbetriebe vollständig zugänglich gemacht. Die
Diagnosesoftware von Tesla steht ab sofort dem freien Markt ebenfalls
zur Verfügung.
Die Registrierung für das technische Portal kann unter service.teslamotors.com vorgenommen werden. Hier steht auch die Diagnose- und Programmierungssoftware (Tesla-Toolbox mit VCI-Adapter) zur Verfügung.
Derzeit kostet der Zugang zu technischen Informationen rund 30 € pro Stunde. Der Zugang zur Diagnosesoftware wird von Tesla mit 125 € pro Stunde berechnet.
Gemäß der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 muss allen Fachbetrieben ein diskriminierungsfreier Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen, sowie zur Diagnose- und Programmierungssoftware gewährt werden. Die erhobene Gebühr für die Diagnose- und Programmierungssoftware verstößt aus unserer Sicht gegen die, in der Typgenehmigungsverordnung verankerte Diskriminierungsklausel, da es freien Fachbetrieben so nicht möglich ist, bei der Diagnose ein vergleichbares Serviceangebot gegenüber den autorisierten Tesla-Betrieben zu ermöglichen. Gemeinsam mit dem ZDK werden wir dieses Problem an die zuständigen Stellen bei der Europäischen Kommission kommunizieren, um künftig eine Verbesserung zu erwirken.
Ersatzteile:
Tesla vertreibt seit Ende 2020
seien Ersatzteile, mit Einschränkungen, auch in den freien Markt. Die
Ersatzteile können seit kurzem z. B. über die EUROGARANT-AutoService AG
bezogen werden.
Tesla beschränkt die Ersatzteilversorgung allerdings auf „Schraubteile“. Strukturteile (darunter klassifiziert Tesla alle Bauteile die geschweißt/genietet werden müssen wie z. B. Seitenwände, Heckblech, Längsträger…) sind derzeit nur den Tesla-Bodyshops zugänglich.
Auch hier sehen wir einen Verstoß gegen die Diskriminierungsklausel der Typgenehmigungs-VO (EU) 2018/858, den wir an die zuständigen Stellen bei der Europäischen Kommission kommunizieren, um uneingeschränkten Zugang zu allen Ersatzteilen zu erhalten.
Über Änderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.