Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen
Die neue DGUV Information 209-093 ersetzt die bisherigen Normen DGUV Information 200-005, bzw. BGI/GUV-I 8686.
Die neue DGUV Information 209-093 ersetzt die bisherigen Normen DGUV Information 200-005, bzw. BGI/GUV-I 8686 und enthält die aktualisierten Informationen und Forderungen zur Gefährdungsbeurteilung für sicheres Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen. Darüber hinaus sind in der Norm die Voraussetzungen für die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen in der Forschung, der Entwicklung und Produktion und insbesondere beim Werkstattpersonal in den Service- und Reparaturwerkstätten verbindlich geregelt.
Die neue Norm beschreibt unter anderem detailliert wie Kfz- und Reparaturwerkstätten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf des Personals für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt und sichergestellt werden kann. In einem Vier-Stufen-System (S, 1S, 2S, 3S) wird genau aufgezeigt, wer welche Arbeiten ausführen darf und welche Voraussetzungen und welcher Kenntnisstand dafür erfüllt sein müssen.
Als gedruckte Version ist die Norm voraussichtlich ab September bestellbar. Als PDF steht die Norm unter dem nachfolgenden Link zum Download bereit.