IFL informiert: Umgang mit HV-Fahrzeugen, Konzepte, wer darf was?
In einer vierteiligen Serie informiert die IFL zum Thema über den richtigen Umgang mit Hochvolt-Pkw's. Jetzt ist der Teil 2 erschienen vom „Umgang mit HV-Fahrzeugen, Konzepte, wer darf was?“
Die IFL informiert in der Technischen Mitteilung 04/2021 über Grundsätzliches zum richtigen bei Arbeiten an einem verunfallten Hochvoltfahrzeug. Dabei geht es um Sicherheitskonzepte und der Klärung von Fragen der Informationsbeschaffung.
Bei Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen sind zahlreiche sicherheitsrelevante Maßnahmen zu beachten. Es geht schon damit los, welcher Mitarbeiter hat die Befähigung eine Gefährdungsbeurteilung eines Elektrofahrzeugs zu erstellen. Daher ist diese Unterlage der IFL eine für jede Werkstatt wichtige Informationsquelle.
Vor Arbeitsbeginn an einem verunfallten Hochvolt-Fahrzeug muss immer eine Gefährdungsbeurteilung des HV-Systems erfolgen. Die Beurteilung des HV-Systems darf nur durch eine Person mit mindestens Ausbildungsstufe 2S (siehe DGUV Information 209-093) erfolgen. Wenn der Zustand des HV-Systems in Ordnung ist, kann das HV-System bei Bedarf durch einen Mitarbeiter mit der Berechtigung 2S deaktiviert werden. Erst danach darf ein nach der Stufe 1S unterwiesener Mitarbeiter am Fahrzeug arbeiten (Karosserie+Lack+Mechanik). Je nach Zustand des verunfallten Fahrzeugs sollte die Zustandsbewertung der HV-Batterie in regelmäßigen Abständen wiederholt werden (z. B. Temperaturmessung zu Beginn alle 30 – 60 min.).
Hier können Sie die „IFL Technische Mitteilung 04/2021“ downloaden.