Kontrollen des KBA zeigen Wirkung
Seit Januar 2017 hat das KBA die Aufgabe der Marktüberwachung übernommen und seitdem wurden bereits mehr als 1.300 Bußgeldverfahren wegen des „Feilbietens ungenehmigter Fahrzeugteile“ gegen Anbieter eingeleitet.
„Wir werden die Kontrollen vor Ort, in Online-Portalen und im Dialog mit dem Handel kontinuierlich fortsetzen.“
KBA-Präsident Richard Damm
Der Handel mit ungenehmigten Fahrzeugteilen ist kein Kavaliersdelikt. Ungenehmigte Fahrzeugteile bedeuten eine Gefährdung der Verkehrssicherheit – wer Handel mit ihnen treibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Januar 2017 hat das KBA die Aufgabe der Marktüberwachung übernommen und damit auch die Kontrolle des Handels im Bereich der Fahrzeugtechnik. Seitdem wurden bereits mehr als 1.300 Bußgeldverfahren wegen des „Feilbietens ungenehmigter Fahrzeugteile“ gegen Anbieter eingeleitet.
Auf Veranlassung des KBA konnten u. a. im Onlinehandel über 3 Millionen Angebote unzulässiger LED-Leuchtmittel, Fahrradleuchten, Gurtverlängerungen und Warnleuchten im Zusammenwirken mit den Betreibern der Online-Portale gesperrt werden.
„Die intensiven Kontrollen des Marktes durch das KBA haben in Deutschland zu einer massiven Verringerung des Angebots ungenehmigter Fahrzeugteile geführt und gleichzeitig das Bewusstsein der Händler in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften nachhaltig gefördert. Die Marktüberwachung zeigt Wirkung. Wir werden die Kontrollen vor Ort, in Online-Portalen und im Dialog mit dem Handel kontinuierlich fortsetzen. Damit geht das KBA gegen die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch ungenehmigte Fahrzeugteile vor. Außerdem wird ein fairer Wettbewerb im Handel unterstützt“ betonte KBA-Präsident Richard Damm.
Mit Inkrafttreten der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (6. StVGuaÄndG) am 29. November 2016 wurde dem KBA die Aufgabe der bundesweiten Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik übertragen. Das betrifft u. a. Ordnungswidrigkeiten wegen des Feilbietens von Fahrzeugteilen, die der Typgenehmigungspflicht bzw. der Bauartgenehmigungspflicht unterliegen, jedoch nicht über eine entsprechende Genehmigung oder Kennzeichnung verfügen.
Die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten auf Basis europarechtlicher und nationaler Vorschriften verhindert, dass Fahrzeugteile, die eine besondere Sicherheitsrelevanz haben, ungeprüft auf dem Markt angeboten werden und dadurch Verkehrsteilnehmer beziehungsweise die Allgemeinheit gefährden können. Das KBA führt die Bußgeldverfahren im Bereich des Fahrzeug- und Fahrzeugteilehandels durch. Die Verfahren im Fahrzeug- und Fahrzeugteilehandel werden aufgrund kontinuierlicher eigener Marktbeobachtung, jedoch auch aufgrund von Hinweisen der Marktteilnehmer, eingeleitet.