Elektronische Rechnung (E-Rechnung)

Elektronische Rechnungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Ab dem 1.1.2025 gibt es eine Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen. Ab dem 1.1.2027 bzw. ab dem 1.1.2028 besteht eine Verpflichtung zum Ausstellen von E-Rechnungen zwischen Unternehmen.

Ab dem 1.1.2025 gelten besondere Regelungen für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern: Der Gesetzgeber hat mit dem sogen. Wachstumschancengesetz die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) zwischen inländischen Unternehmen schrittweise eingeführt. Die E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtline EN 16931 entspricht. In Deutschland sind das insbesondere die Rechnungsformate "XRechnung" und "ZUGFeRD". Andere Rechnungsformate, wie z. B. pdf-Dokumente und Papierrechnungen, sind sogen. sonstige Rechnungen, die nur noch an Privatpersonen gestellt werden dürfen. An unternehmerische Kunden im Inland dürfen sonstige Rechnungen nur noch innerhalb der Übergangsfristen (s. Zeitplan) ausgestellt werden.

Schritt 1: Empfangsverpflichtung
In einem ersten Schritt sind alle Unternehmen ab dem 1.1.2025 zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet.

Technische Mindestvoraussetzungen:
• E-Mail-Postfach
• Software zum Auslesen von Rechnungsdatensätzen (kostenfrei nutzbar im ELSTER-Portal der Finanzverwaltung, alternativ der kostenfreie Quba-Viewer)
• elektronisches Archivsystem zur revisionssicheren Archivierung von E-Rechnungen

Schritt 2: Ausstellungsverpflichtung
Ab dem 1.1.2027 müssen alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen an inländische unternehmerische Kunden ausstellen. Ab dem 1.1.2028 sind auch alle anderen Unternehmen mit einem geringeren Jahresumsatz dazu verpflichtet (Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG).

Technische Mindestvoraussetzungen:
technische Mindestvoraussetzungen aus Schritt 1 (s. o.)
• Software zur Erstellung von XRechnungen oder ZUGFeRD-Rechnungen (ab Version 2.1)

Wenn Sie Fragen zur Einführung der E-Rechnung in Ihrem Betrieb haben, können Sie sich z. B. an Ihren Steuerberater, Ihren IT-Dienstleister oder an die Beratungsstellen der Handwerkskammern und an die Fachverbände wenden. Die Handwerksorganisationen bieten auch Online-Seminare zum Thema E-Rechnung an.

Umsatzsteuerrechtliche und praktische Fragen zur Verwendung der E-Rechnung beantwortet das Bundesfinanzministerium in seinem Erlass (BMF-Schreiben) vom 15.10.2024.

Das Bundesfinanzministerium hat außerdem am 19.11.2024 eine FAQ-Liste zum Thema E-Rechnung veröffentlicht.

Laden Sie sich >hier den Info-Flyer des ZDH herunter<