Änderung der Meisterprüfungsverordnung

Mit der aktuellen Veröffentlichung am 14. März 2025 im Bundesgesetzblatt, tritt die Änderung der Meisterprüfungsverordnung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Kraft, an welcher der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik als zuständiger Berufsverband maßgeblich beteiligt war.

Die Änderungsverordnung ergänzt und modernisiert das Meisterprüfungsberufsbild und ist ein weiterer wesentlicher Schritt, um den Beruf für die Zukunft aufzustellen.

Bereits am 08. Mai 2023 wurde die neue Ausbildungsverordnung zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch den technologischen Wandel und die steigende Anzahl von Caravan- und Reisemobilen, wurde neben der Modernisierung der etablierten Fachrichtungen Karosserieinstandhaltungstechnik und Karosserie- und Fahrzeugbautechnik, eine völlig neue Fachrichtung geschaffen, die Caravan- und Reisemobiltechnik.

Die Erneuerung der Ausbildungsverordnung war eine erforderliche und zukunftsweisende Maßnahme, bei der es auch von äußerster Wichtigkeit war, die Vielfältigkeit des Berufs sowie die Kerntätigkeiten in der Meisterprüfungsverordnung abzubilden.

Die im Jahr 2019 verordnete Meisterprüfungsverordnung war bereits modern und zukunftsweisend aufgebaut, berücksichtigte allerdings noch nicht die Caravan- und Reisemobiltechnik. Mit dem Gedanken, die Meisterprüfungsverordnung zu ändern, lud der ZKF die Meisterprüfungsausschüsse aus dem gesamten Bundesgebiet nach Münster ein, wo jeder Ausschuss seine Ansicht zur geplanten Änderung äußern konnte. Bei der Überführung der Caravan- und Reisemobiltechnik in die Meisterprüfungsverordnung, wurden die weiteren Wünsche oder Anregungen der bundesweiten Ausschussmitglieder entsprechend bedacht.

Hiernach bildete der ZKF im Frühjahr 2024 eine unabhängige Sachverständigengruppe aus Berufsspezialisten, welche die Inhalte der Caravan- und Reisemobiltechnik für die Meisterprüfungsverordnung erarbeitete. Im Spätsommer 2024 wurde dann die Änderung der Meisterprüfungsverordnung beantragt und am 11. März 2025 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen sowie am 14. März 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 I, Nr. 79).

Der ZKF ist hoch erfreut, dass die Überführung der Caravan- und Reisemobiltechnik in die Meisterprüfungsverordnung in so kurzer Zeit gelungen ist, um die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks zu sichern.

Der ZKF plant zeitnah eine Informationsveranstaltung, um die Inhalte sowie Änderungen der Meisterprüfungsverordnung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk im Detail vorzustellen.
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/79/VO.html