Träger Rückleuchte Erneuern inkl. Querträger Heckabschlussblech
Unvollständige, nicht eindeutige oder fehlende technische Informationen in den tagesaktuellen und modellspezifischen Reparaturunterlagen der Fahrzeughersteller und Importeure führen zu unvollständigen und somit nicht fachgerechten Kalkulationen bzw. Sachverständigengutachten.
Im Reparaturleitfaden VW ID.3 (Ausgabe 02/20219) wird die Vorgehensweise zur Erneuerung bzw. dem Teilersatz der hinteren Seitenwände sowie des Heckabschlussbleches inkl. dem Querträger vorgegeben. Die „Rückleuchtenaufnahmen“ werden hierbei nur erwähnt, da diese Bestandteil der Neuteile „hintere Seitenwände“ sein können und entsprechend vorab abgetrennt werden müssen, falls diese nicht benötigt werden.
Nicht berücksichtigt wird, dass im Falle der Erneuerung einer „Rückleuchtenaufnahme“, die wohl als Ersatzteil auch einzeln ohne Seitenwand verfügbar sind, der Querträger des Heckabschlussbleches teilweise oder komplett erneuert werden muss (je nach Schadenbild). Ursache: Die „Rückleuchtenaufnahmen“ (Ersatzteilnummern:10A813327/10A813328) sind konstruktionsbedingt im linken und rechten Bereich des Heckabschlussbleches unterhalb des Querträgers befestigt (verschweißt). Der Querträger muss entsprechend vorab teilweise oder komplett vom Heckabschlussblech entfernt und nachfolgend erneuert werden.
Dokumentieren Sie alle ausgeführten Arbeiten. Erweitern Sie ggf. unvollständige Kalkulationen bzw. Sachverständigengutachten um die entsprechend schadenbedingt notwendigen Arbeitspositionen. Hierfür stehen Ihnen in den online Kalkulationssystemen der anerkannten Datenlieferanten die Auswahl von „Freien“ oder „Eigenen Positionen“, „Nicht-Standard-Positionen“ oder alternativ „IFL-Positionen“ zur Verfügung. Überprüfen Sie die „Umfasstexte“ der ausgewiesenen Arbeitspositionen und die Inhalte der Reparaturleitfäden und vergleichen Sie diese. Vermeiden Sie sogenannte Doppelberechnungen und dokumentieren Sie alle ausgeführten Arbeiten.
Berechnen Sie alle ausgeführten Arbeiten, verschenken Sie nicht Ihr Geld.