IFL TeMi 11/2023: Mehraufwand bei Erneuerung Heckabschlussblech
Erneuerung Heckabschlussblech beim VW Golf 8 Variant (CD1) konstruktionsbedingt nur in Verbindung mit Teilersatz Aufnahme Heckleuchte links oder rechts.
Die speziellen technische Informationen in den tagesaktuellen Reparaturunterlagen der Fahrzeughersteller sind ausschlaggebend für vollständige und somit fachgerechte Kalkulationen und Gutachten. Nicht immer spiegeln die Grafiken der Kalkulationssysteme oder die automatisch ausgewiesenen Ergebnisse der Kalkulationen diese Informationen wider. Hier sollten die Anwender wissen, was modellspezifisch von den Fahrzeugherstellern gefordert ist und müssen ggf. ergänzend in die Kalkulationen eingreifen.
Am oben gezeigten Beispiel zeigt sich, dass im VW Rerparaturleitfaden für die Erneuerung des Heckabschlussbleches neben den Abstützungen der Dichtkanäle links oder rechts (Unterschied: Variant-Limusine) zusätzlich auf einer Seite (schadenbedingt festzulegen) ein Teilbereich der Rückleuchtenaufnahme im Bereich der Verbindung zwischen Rückleuchtenaufnahme und Heckabschlussblech ersetzt werden muss. Nur so lässt sich das Heckabschlussblech (alternativ ein Teilersatz links oder rechts) ausbauen. Ursache dafür ist, dass das Heckabschlussblech unter den Rückleuchtenaufnahmen befestigt ist. Ohne das teilweise Entfernen der Rückleuchtenaufnahme ist der Ausbau des Heckabschlussbleches nicht möglich. Dazu muss modellabhängig zusätzlich zum Heckabschlussblech und der Abstützung Dichtkanal eine Rückleuchtenaufnahme bestellt werden, aus der dann ein neuer Auschnitt für den Einbau herausgetrennt werden muss.
Zusammenfassend weist die IFL die Betriebe darauf hin, wie wichtig die Beschaffung reparaturrelevanter Fahrzeugherstellerinformationen sind. Denn bei unvollständigen oder fehlenden Informationen in den Kalkulationssystemen müssen alle ausgeführten Arbeitsschritte dokumentiert und eventuell eine eigene Erfassung des Arbeitsaufwandes zu erstellen. So weist die IFL auf die BGH-Rechtssprechung hin (zum Beispiel AG Euskirchen 2.3.2022 -103 C 287/22) hin. „Die Versicherer nutzen dies aus, indem Sie die Rechnungen kürzen, wenn keine Dokumentation für die tatsächlich durchgeführten Arbeiten vorgelegt werden kann“, teilt die Interessenvertretung in ihrer aktuellen TeMi mit.